
AGB
1. Allgemeine Vertragsbestimmungen
1.1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von KameraMagier / Christoph Gamper (nachfolgend «KameraMagier») mit ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Die AGB bilden integrierenden Bestandteil der Auftragserteilung und werden vom Kunden durch die Unterzeichnung anerkannt.
1.2 Allgemeine Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen davon unberührt. Diese AGB unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
1.3 Anpassungen
KameraMagier behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Massgeblich sind jeweils die aktuellen, auf der Website kamera-magier.ch publizierten AGB. Bei wesentlichen Änderungen wird der Kunde informiert und hat das Recht auf ausserordentliche Kündigung mit anteilsmässiger Rückerstattung vorausbezahlter Beträge.
2. Leistungen von KameraMagier
2.1 Leistungsumfang
KameraMagier erbringt Leistungen in folgenden Bereichen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem schriftlich vereinbarten Angebot.
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Social Media Betreuung – Strategie, Content-Planung, Redaktionsplan, Publishing und Community Management auf Instagram, Facebook und LinkedIn
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Imagefilme – professionelle Unternehmens- und Produktionsfilme zur Markenkommunikation
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Businessfotografie / Branding – Mitarbeiter-, Team- und Unternehmensportraits sowie Markenfotografie
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Testimonial-Videos – Kundenstimmen und Referenzvideos für den Einsatz auf Website und Social Media
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Eventfotografie und Eventvideografie – dokumentarische Bild- und Filmberichterstattung von Firmenanlässen, Messen und Veranstaltungen
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Erklärfilme / KI-Filme – animierte oder KI-gestützte Erklärvideos für Produkte, Dienstleistungen und Prozesse
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Recruiting-Videos / Job-Filme – Employer-Branding-Inhalte zur Gewinnung von Fachkräften und Lernenden
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Drohnenaufnahmen – Luftaufnahmen gemäss BAZL-Vorschriften für Film- und Fotoprojekte
Diese Auflistung ist nicht abschliessend. Weitere Leistungen können nach individueller Vereinbarung erbracht werden.
2.2 Sorgfaltspflicht
KameraMagier verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt zu erbringen. Bei Mängeln erfolgt eine kostenlose Nachbesserung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung besteht kein weitergehender Schadenersatzanspruch des Kunden, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2.3 Drohnenaufnahmen
Für Drohnenaufnahmen gelten die Vorschriften der Schweizer Luftfahrtbehörde (BAZL) sowie die jeweils gültigen lokalen Regelungen. KameraMagier verfügt über die notwendigen Zertifikate. Der Kunde ist verpflichtet, allfällig benötigte Bewilligungen (z.B. über privatem Gelände oder in Sperrzonen) eigenverantwortlich einzuholen.
2.4 Follower-Garantie Ausschluss
KameraMagier übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Steigerung der Abonnentenzahl, der Reichweite, des Engagements oder der Sichtbarkeit auf Social-Media-Kanälen. Des Weiteren übernimmt KameraMagier keine Verantwortung für den technischen Ausfall einzelner Plattformen (Instagram, Facebook, LinkedIn etc.).
2.5 Plattform-Richtlinien
KameraMagier erbringt ihre Leistungen im Rahmen der jeweils geltenden Community Guidelines und Nutzungsbedingungen der Social-Media-Plattformen. KameraMagier haftet nicht für Einschränkungen, Sperrungen oder Löschungen von Inhalten durch die Plattformbetreiber.
2.6 Referenzrecht
KameraMagier ist berechtigt, die für den Kunden erstellten Inhalte (Fotos, Videos, Grafiken) als Referenz auf der eigenen Website sowie den eigenen Social-Media-Kanälen zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.
2.7 Hilfspersonen und Dritte
KameraMagier ist berechtigt, für die Leistungserbringung qualifizierte Hilfspersonen und Drittunternehmen beizuziehen.
2.8 Haftungsausschluss
KameraMagier haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Folgeschäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfälle, Übertragungsfehler, Plattformsperrungen oder sonstiger Umstände ausserhalb des direkten Einflussbereichs von KameraMagier.
3. Nutzungsrechte und Urheberrecht
3.1 Urheberrecht
Alle im Rahmen eines Auftrags von KameraMagier produzierten Werke – insbesondere Fotos, Videos, Texte, Grafiken, Konzepte und Bearbeitungen – bleiben zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkt geistiges Eigentum von KameraMagier. Das Urheberrecht liegt ausschliesslich bei KameraMagier.
3.2 Nutzungsrechtsübertragung
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars überträgt KameraMagier dem Kunden die einfachen, nicht exklusiven Nutzungsrechte für die im Angebot definierten Kanäle (z.B. Instagram, Facebook, LinkedIn, Website des Kunden). Eine Nutzung ausserhalb der vereinbarten Kanäle, eine Weitergabe an Dritte sowie eine kommerzielle Weiterveräusserung der Inhalte bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von KameraMagier. KameraMagier behält sich vor, für eine erweiterte Nutzung eine zusätzliche Vergütung zu verlangen.
3.3 Nutzung vor Bezahlung
Bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Rechnungen verbleiben sämtliche Rechte an den erstellten Inhalten bei KameraMagier. Eine Nutzung der gelieferten Inhalte vor vollständiger Bezahlung ist nicht gestattet.
3.4 Rohdaten
Unbearbeitete Rohdaten (RAW-Dateien, ungeschnittenes Videomaterial) sind im Lieferumfang nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Eine separate Übergabe von Rohdaten wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.5 Rechte Dritter
Der Kunde ist verpflichtet, das von ihm bereitgestellte Material (Texte, Bilder, Logos, Musik etc.) auf allfällige Urheber- und Copyrightrechte zu prüfen und die notwendigen Nutzungserlaubnisse einzuholen. Der Kunde trägt die volle Haftung für Urheberrechtsverletzungen durch von ihm geliefertes Material und stellt KameraMagier von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
4. Rechte und Pflichten des Kunden
4.1 Erstkontakt und Angebot
Das erste Beratungsgespräch sowie die Erstellung eines Angebots sind unverbindlich und kostenlos für beide Parteien.
4.2 Mitwirkungspflicht
Der Kunde verpflichtet sich zur aktiven Mitarbeit. Insbesondere ist er verpflichtet, folgende Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen:
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Zugang zu den Social-Media-Kanälen (Passwörter, Administrator-Berechtigungen)
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Bild- und Videomaterial sowie Texte für die Content-Erstellung
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Feedback und Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen
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Informationen zu laufenden und anstehenden Projekten für die Content-Planung
Verzögerungen und Schäden, die durch verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. KameraMagier ist in diesem Fall von der Leistungspflicht entbunden.
4.3 Freigabeprozess
KameraMagier unterbreitet dem Kunden erstellte Beiträge und Inhalte vor der Veröffentlichung zur Freigabe. Die Freigabe hat schriftlich (per E-Mail oder über das vereinbarte Projektmanagement-Tool) innerhalb von drei Werktagen zu erfolgen. Eine mündliche Freigabe ist nicht ausreichend. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt die Freigabe als erteilt.
4.4 Änderungswünsche
Änderungswünsche nach Auftragserteilung sind schriftlich einzureichen. KameraMagier unterbreitet dem Kunden ein schriftliches Angebot mit den daraus entstehenden Mehrkosten. Leistungen, die den vereinbarten Aufwand um mehr als 10% überschreiten, werden zum geltenden Stundensatz zusätzlich verrechnet.
4.5 Verantwortlichkeit für Inhalte
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Datenschutz, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht) sowie den Richtlinien der jeweiligen Social-Media-Plattformen entsprechen.
4.6 Vertraulichkeit der Zugangsdaten
Passwörter und Zugangsdaten für Social-Media-Konten und Projektmanagement-Tools sind vertraulich zu behandeln. KameraMagier verpflichtet sich, erhaltene Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und nach Vertragsende an den Kunden zurückzugeben.
4.7 Adressmutationen
Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen von Adressdaten (E-Mail, Telefon, Firmenadresse) innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. KameraMagier haftet nicht für Schäden, die aus der Verwendung veralteter Angaben entstehen.
5. Social Media Betreuung
5.1 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang der Social Media Betreuung richtet sich nach dem schriftlich vereinbarten Angebot (Anzahl Posts, Kanäle, Produktionstage vor Ort, Reporting). Anpassungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
5.2 Kontoführung
Die Betreuung der Social-Media-Konten erfolgt stets im Namen und Auftrag des Kunden. Der Kunde bleibt Vertragspartner der jeweiligen Plattformbetreiber. KameraMagier übernimmt keine Haftung für Kontenänderungen oder -sperrungen durch die Plattformbetreiber.
5.3 Community Management
Das Beantworten von Kommentaren und Nachrichten erfolgt gemäss dem vereinbarten Angebot. KameraMagier beantwortet Anfragen innerhalb von 72 Stunden an Werktagen. Rechtlich relevante Fragen (z.B. Anfragen mit rechtlichem Hintergrund, Reklamationen) leitet KameraMagier umgehend an den Kunden weiter.
5.4 Werbekampagnen
Bezahlte Werbekampagnen (Meta Ads, LinkedIn Ads etc.) sind nicht Bestandteil des Social Media Basispakets und werden separat offeriert. Das Werbebudget wird dem Kunden direkt von der Plattform in Rechnung gestellt und ist nicht Bestandteil des KameraMagier-Honorars.
5.5 Wettbewerbsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer keine andere Agentur oder Dritte mit der Erbringung der im Vertrag vereinbarten Social-Media-Leistungen für dieselben Kanäle zu beauftragen. Ausgenommen sind interne Mitarbeitende des Kunden sowie bereits vor Vertragsschluss bestehende Beauftragungen, die dem Kunden schriftlich anzugeben sind.
6. Zahlungs- und Vertragsbedingungen
6.1 Preise
Es gelten die im Angebot aufgeführten Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer. Leistungen, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Paket enthalten sind, werden zum Stundensatz von CHF 160.– in Rechnung gestellt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
6.2 Zahlungsfristen
Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Mit Ablauf dieser Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mitteilung in Verzug. Monatliche Retainer-Rechnungen werden jeweils zu Beginn des laufenden Monats ausgestellt.
6.3 Zahlungsverzug
Bei nicht fristgerechter Zahlung versendet KameraMagier eine erste kostenlose Zahlungserinnerung. Für die erste Mahnung wird eine Gebühr von CHF 20.– erhoben, für jede weitere Mahnung CHF 30.–. KameraMagier behält sich vor, im Falle eines Zahlungsverzugs die Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Beträge vorübergehend einzustellen. Allfällige Betreibungskosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
6.4 Stornierung und Auftragsreduktion
Wird ein erteilter und begonnener Auftrag reduziert oder storniert, hat KameraMagier Anspruch auf mindestens 50% der vereinbarten Gesamtkosten. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, ist der volle vereinbarte Betrag geschuldet. Bereits entstandene Unkosten Dritter (z.B. Fahrtkosten, Dritthonorare) sind vollumfänglich zu erstatten.
6.5 Vertragsdauer und Kündigung
Die Mindestvertragsdauer für Social Media Betreuungspakete beträgt 12 Monate ab Vertragsunterzeichnung, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich (per E-Mail) gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 6 Monate. Einzelaufträge (z.B. Foto- oder Videoproduktion) enden mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung.
6.6 Vertragsende
Nach Vertragsbeendigung übergibt KameraMagier dem Kunden alle Zugangsdaten, erstellten Inhalte (im vereinbarten Format) sowie allfällige Berichte. Mit der Kündigung entfallen alle Support-Leistungen per Ende der Kündigungsfrist.
7. Datenschutz
7.1 Datenschutzgesetz
KameraMagier behandelt alle Kundendaten gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Personendaten werden ausschliesslich für die Auftragserfüllung verwendet und nicht ohne Zustimmung des Kunden an Dritte weitergegeben.
7.2 Eigenverantwortung des Kunden
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Website und seine Social-Media-Kanäle eine gesetzeskonforme Datenschutzerklärung enthalten. KameraMagier kann den Kunden dabei beratend unterstützen, übernimmt jedoch keine Haftung für die Rechtmässigkeit der Datenschutzerklärung des Kunden.
8. Recht und Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und KameraMagier untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
9. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
